Verbot für Fahrzeuge über angegebener tatsächlicher Achslast

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Verbot für Fahrzeuge über angegebener tatsächlicher Achslast

„Tatsächliche Achslast“ (Zeichen 263) verbietet die Verkehrsteilnahme, wenn die tatsächliche Belastung einer Achse die angegebene Grenze überschreitet. Die Achslast ist die Masse, die über diese Achse auf die Fahrbahn wirkt. Entscheidend ist die Belastung während der konkreten Fahrt einschließlich der Wirkung der Ladung.

Gesamtgewicht reicht als Prüfung nicht

Auch wenn ein Fahrzeug insgesamt nicht zu schwer ist, kann eine einzelne Achse durch ungleichmäßig verteilte Ladung zu stark belastet sein. Eine zulässige Gesamtmasse oder ein Gesamtgewicht unter einer anderen Grenze belegt deshalb nicht automatisch die Einhaltung der Achslastbeschränkung.

Prüfe Fahrzeugdaten und Lastverteilung vor der Fahrt. Wenn die tatsächlichen Achslasten nicht zuverlässig bekannt sind, ist eine achsweise Wägung sinnvoll. Die Ladung muss zusätzlich sicher verstaut und gesichert sein.

Strecke oder Fahrstreifen

Das Zeichen kann in eine Fahrstreifentafel integriert sein und sich dann auf den bezeichneten Fahrstreifen beziehen. Es ist vom Zeichen 262 für die tatsächliche Masse und von Zeichen 253 für bestimmte Kraftfahrzeuge nach zulässiger Gesamtmasse zu unterscheiden.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 263. Geprüft am 27. Oktober 2026.

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