Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstands

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Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstands

„Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes“ (Zeichen 273) richtet sich an Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen und an Zugmaschinen. Sie dürfen den angegebenen Abstand zu einem vorausfahrenden Kraftfahrzeug gleicher Art nicht unterschreiten. Personenkraftwagen und Kraftomnibusse sind ausgenommen.

Welcher Abstand ist gemeint?

Die Zahl auf dem Zeichen bezeichnet den Mindestabstand zum entsprechenden vorausfahrenden Fahrzeug. Sie ist keine allgemeine Maßangabe für Abstände zu Brücken, Verkehrsinseln oder beliebigen Hindernissen. Der tatsächliche Regelungsgehalt ergibt sich aus Zeichen 273 und der genannten Fahrzeuggruppe.

Behalte den Abstand auch bei dichterem Verkehr im Blick und passe Dein Tempo vorausschauend an. Eine enge Lücke darf nicht allein deshalb akzeptiert werden, weil der Verkehr gerade langsam fährt.

Allgemeine Abstandspflichten gelten zusätzlich

Andere Fahrzeuge sind durch die Ausnahme nicht von den allgemeinen Regeln zum sicheren Abstand befreit. Ebenso kann die Verkehrslage einen größeren Abstand verlangen, als der Zahlenwert auf dem Zeichen vorgibt. Das Zeichen ersetzt daher keine situationsgerechte Fahrweise.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 273; § 4 StVO – Abstand. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index