Überleitung auf die Gegenfahrbahn mit verengtem linkem Fahrstreifen

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Die Überleitungstafel mit integriertem Zeichen 264 (Zeichen 505) kündigt eine geänderte Fahrbahnführung und eine Breitenbeschränkung für den entsprechend dargestellten Fahrstreifen an. In der häufigen Ausführung betrifft diese Beschränkung den linken Streifen.

Welche Breite zählt?

Zeichen 264 verbietet das Befahren mit Fahrzeugen, deren tatsächliche Breite einschließlich Ladung über dem angegebenen Wert liegt. Zur tatsächlichen Gesamtbreite gehören auch die Außenspiegel. Die bloße Karosseriebreite aus den Fahrzeugpapieren reicht für die Beurteilung deshalb nicht aus.

Vor der engen Stelle einordnen

Wenn Dein Fahrzeug die Beschränkung überschreitet, darfst Du den betroffenen Streifen nicht benutzen. Ordne Dich rechtzeitig sicher auf einem zulässigen Fahrstreifen ein. Ein breitenbeschränkter Streifen ist nicht automatisch ein wegfallender Streifen; eine Verengung bedeutet nicht stets eine Verringerung der Fahrstreifenanzahl.

Folge der markierten Verkehrsführung und beachte Abstand, Tempo und Leiteinrichtungen. Fahre nicht eigenmächtig in den Gegenverkehr, um eine enge Stelle zu umgehen.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 264; Verkehrszeichenkatalog, Neufassung 2025; Hessisches Verkehrsministerium – Fahrzeugbreite, Bußgeldkatalog 2025. Geprüft am 27. Oktober 2026.

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