Leitpfosten (rechts)

Der rechte Leitpfosten (Zeichen 620-40) kennzeichnet den Straßenverlauf am rechten Fahrbahnrand. Er ist eine Orientierungshilfe, besonders bei Dunkelheit oder wenn sich der weitere Verlauf der Straße schwer erkennen lässt.
Abstand der Pfosten
Nach Anlage 4 der StVO können Leitpfosten an den Straßenseiten in der Regel im Abstand von 50 Metern stehen; in Kurven werden sie dichter aufgestellt. Der Abstand ist daher kein ausnahmslos gleichbleibendes Messraster.
Orientierung ersetzt keine Sicht
Nutze die Pfosten, um den Verlauf vorauszuerkennen, richte Deine Geschwindigkeit aber weiterhin nach Sicht, Wetter und Verkehr aus. Die Pfosten garantieren keine freie Fahrbahn und markieren keine allgemeine Erlaubnis, bis unmittelbar an den Straßenrand zu fahren.
Der Pfosten gehört zur Verkehrseinrichtung selbst. Er ordnet weder eine neue Höchstgeschwindigkeit noch ein besonderes Überholrecht an. Bei schlechter Sicht bleiben ausreichender Abstand und die sichere Beherrschung des Fahrzeugs entscheidend.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 4 – Verkehrseinrichtungen; § 43 StVO – Verkehrseinrichtungen; Verkehrszeichenkatalog, Neufassung 2025. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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