Leitpfosten (links)

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Leitpfosten

Der linke Leitpfosten (Zeichen 620-41) dient dazu, den Straßenverlauf an der linken Seite erkennbar zu machen. Zusammen mit den Pfosten auf der anderen Seite unterstützt er die Orientierung auf der Strecke.

Regelabstand und Kurven

Die StVO nennt für Leitpfosten an den Straßenseiten in der Regel einen Abstand von 50 Metern. In Kurven stehen sie dichter. Von einer überall exakt gleichen Entfernung darfst Du daher nicht ausgehen.

Was sagt der Pfosten nicht?

Er ist keine eigene Vorfahrt- oder Geschwindigkeitsregel und garantiert nicht, dass die Straße vor Dir frei oder breit genug für jedes Fahrzeug ist. Fahrbahnmarkierungen und weitere Verkehrszeichen bleiben maßgeblich.

Gerade bei Dunkelheit, Regen oder Nebel musst Du das Tempo an die tatsächliche Sicht anpassen. Die optische Führung durch Pfosten ersetzt weder eine ausreichende Sichtweite noch den Abstand zum Gegenverkehr und zu Hindernissen. Fahre ausschließlich auf dem für Dich vorgesehenen Teil der Straße.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 4 – Verkehrseinrichtungen; § 43 StVO – Verkehrseinrichtungen; Verkehrszeichenkatalog, Neufassung 2025. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index