Kurve (rechts)

„Kurve – rechts“ (Zeichen 103-20) warnt vor einer Rechtskurve. Das dreieckige Gefahrzeichen zeigt eine schwarze, nach rechts gebogene Kurvenlinie auf weißem Grund mit rotem Rand. Die Variante 103-10 bezeichnet die Linkskurve.
Vor der Kurve reagieren
Passe die Geschwindigkeit an die Übersicht, den Fahrbahnverlauf und die Fahrbahnverhältnisse an. Du musst Dein Fahrzeug beherrschen und innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten können. Ein zusätzlich angeordnetes Tempolimit ist eine Obergrenze und keine Zusicherung, dass dieses Tempo bei jedem Wetter sicher ist.
Bleibe auf dem zulässigen Teil der Fahrbahn und rechne mit Gegenverkehr. Insbesondere bei eingeschränkter Sicht darf ein Überholmanöver nicht auf der Annahme beruhen, hinter der Kurve werde die Straße frei sein.
Abgrenzung
Das Kurvenzeichen warnt vor dem Straßenverlauf; es schreibt nicht wie ein blaues Richtungsschild eine Abbiegerichtung an einer Kreuzung vor. Eine Folge gegenläufiger Kurven wird mit dem Zeichen „Doppelkurve“ angekündigt. Zusatzzeichen können Entfernung oder Länge der Gefahrstrecke angeben.
Amtliche Quellen: Amtlicher Verkehrszeichenkatalog – Zeichen 103-20 und 103-10; StVO Anlage 1, Zeichen 103; § 3 StVO – Geschwindigkeit; § 5 StVO – Überholen. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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