Hinweis auf Autohof in unmittelbarer Nähe der Autobahnausfahrt

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Das Zeichen 448.1 „Autohof“ kündigt einen Autohof in unmittelbarer Nähe einer Autobahnausfahrt an. Um ihn zu erreichen, verlässt Du die Autobahn über die entsprechende Anschlussstelle und folgst der weiteren örtlichen Führung.

Wo steht die Ankündigung?

Nach Anlage 3 der StVO wird der Autohof einmal am rechten Fahrbahnrand 500 bis 1.000 Meter vor der Ankündigungstafel des Knotenpunkts (Zeichen 448) angekündigt. Auf einem Zusatzzeichen zeigen grafische Symbole den Leistungsumfang des Autohofs.

Versorgung und Pause planen

Beachte die dargestellten Angebote, etwa Tanken, Essen oder Parkmöglichkeiten, und prüfe bei Bedarf die aktuellen Bedingungen des Betreibers. Das Schild garantiert keine freie Stellfläche und keine bestimmten Preise.

Ein Autohof ist von einer direkt an die Autobahn angeschlossenen Rastanlage zu unterscheiden. Entscheide rechtzeitig über die Abfahrt und nutze die vorgesehenen Fahrstreifen. Der Hinweis erlaubt kein Anhalten auf dem Seitenstreifen.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 3 – Wegweisung; Verkehrszeichenkatalog, Neufassung 2025. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index