Haltestelle Linienverkehr und Schulbusse

Das Verkehrszeichen „Haltestelle“ (Zeichen 224) kennzeichnet Haltestellen des Linienverkehrs und für Schulbusse. Es zeigt ein grünes H auf gelbem Grund mit grünem Rand. Ein Zusatzzeichen „Schulbus“ kann zusammen mit Benutzungszeiten eine nur für Schulbusse bestimmte Haltestelle kennzeichnen.
Parken und kurzes Halten
Bis zu 15 Meter vor und hinter dem Zeichen darfst Du nicht parken. Das Zeichen allein ordnet dort kein allgemeines absolutes Haltverbot an. Kurzes Halten darf jedoch weder Busse noch Fahrgäste behindern und kann durch andere Vorschriften oder weitere Beschilderung verboten sein.
An Bussen sicher vorbeifahren
An haltenden Linienbussen, Straßenbahnen und gekennzeichneten Schulbussen darfst Du auch im Gegenverkehr nur vorsichtig vorbeifahren. Steigen Fahrgäste ein oder aus, darfst Du rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und ohne Gefährdung oder Behinderung der Fahrgäste vorbeifahren; wenn nötig, musst Du warten.
Nähert sich ein Linienbus oder gekennzeichneter Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht der Haltestelle, darfst Du ihn nicht überholen. Hält er dort mit Warnblinklicht, gilt beim Vorbeifahren Schrittgeschwindigkeit – auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Fahrgäste dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Ermögliche Linien- und Schulbussen außerdem das Abfahren von der gekennzeichneten Haltestelle.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 224; § 20 StVO – Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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