Fußgängerüberweg

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Verkehrszeichen: Fußgängerüberweg (Zeichen 293)

Das Verkehrszeichen Fußgängerüberweg (Zeichen 293) markiert einen Bereich, an dem Fußgänger die Fahrbahn sicher überqueren dürfen. Es wird umgangssprachlich auch als „Zebrastreifen“ bezeichnet.


Merkmale des Zeichens

  1. Form und Farbe:
    • Es handelt sich nicht um ein Schild, sondern um eine Markierung auf der Fahrbahn.
    • Die Markierung besteht aus breiten, weißen Querstreifen.
  2. Zusätzliches Schild (Zeichen 350):
    • Oft wird ein blaues Zusatzschild (Zeichen 350, Fußgängerüberweg) in Kombination mit dem Zebrastreifen aufgestellt, um den Überweg besser sichtbar zu machen.

Bedeutung

  • Es kennzeichnet den Bereich, an dem Fußgänger sicher die Straße überqueren können.
  • Vorrang der Fußgänger: Fahrzeuge müssen Fußgängern, die den Überweg benutzen oder erkennbar benutzen möchten, Vorfahrt gewähren.
  • Es unterstützt die Sicherheit von Fußgängern, besonders an vielbefahrenen Straßen oder in Wohngebieten.

Typische Einsatzorte

  • Straßenabschnitte mit hohem Fußgängerverkehr, z. B. in der Nähe von:
    • Schulen.
    • Kindergärten.
    • Einkaufszentren.
    • Bushaltestellen.

Verhalten der Verkehrsteilnehmer

Für Fußgänger:

  • Den Überweg zügig und ohne unnötige Verzögerung überqueren.
  • Nicht unvermittelt auf den Zebrastreifen treten, um den Verkehr nicht unnötig zu gefährden.

Für Fahrzeugführer:

  • Anhalten, wenn ein Fußgänger den Überweg benutzt oder erkennbar überqueren möchte.
  • Vorsichtig heranfahren, um jederzeit rechtzeitig bremsen zu können.
  • Überholverbot: Es ist verboten, ein Fahrzeug unmittelbar vor einem Fußgängerüberweg zu überholen.

Zusammenfassung

Das Verkehrszeichen Fußgängerüberweg signalisiert den Vorrang von Fußgängern beim Überqueren der Straße. Es erhöht die Sicherheit im Straßenverkehr und fordert von allen Verkehrsteilnehmern eine erhöhte Aufmerksamkeit.

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