Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone

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„Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen“ (Zeichen 270.2) beendet die durch Zeichen 270.1 angeordnete Umweltzone. Es ist eine Zonentafel mit diagonaler Aufhebung der Umweltzonenkennzeichnung, kein rundes Verkehrszeichen.

Welche Beschränkung endet?

Nach dem Zeichen gilt die besondere Verkehrsverbotszonen-Regelung dieses Bereichs nicht weiter. Daraus folgt aber keine allgemeine Aufhebung von Emissionsvorschriften, Fahrzeuganforderungen oder anderen örtlichen Fahrverboten. Ein unabhängig angeordnetes Verbot kann auch außerhalb einer Umweltzone gelten.

Auch Geschwindigkeitsbegrenzungen, Parkverbote und sonstige Verkehrszeichen werden durch das Ende der Umweltzone nicht pauschal aufgehoben. Achte auf die Beschilderung und die allgemeinen Regeln im anschließenden Straßenabschnitt.

Für die Routenplanung

Wenn Dein Fahrzeug nicht zur Benutzung der Umweltzone berechtigt ist, darfst Du sie nicht durchfahren, nur um ein Endezeichen auf der anderen Seite zu erreichen. Plane eine Route außerhalb des verbotenen Bereichs oder kläre eine passende Ausnahme im Voraus. Für eine spätere erneute Einfahrt sind die dort geltenden Voraussetzungen wieder zu prüfen.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 270.1 und 270.2. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index