Doppelkurve (zunächst rechts)

„Doppelkurve – zunächst rechts“ (Zeichen 105-20) warnt vor einer Folge gegenläufiger Kurven, deren erste nach rechts führt. Das dreieckige Gefahrzeichen zeigt eine entsprechende geschwungene Kurvenlinie. Die Variante 105-10 kündigt eine Doppelkurve an, die zunächst nach links führt.
Die gesamte Kurvenfolge beachten
Passe die Geschwindigkeit vor dem gefährlichen Abschnitt an und behalte auch den weiteren Straßenverlauf im Blick. Dass die erste Kurve bereits passiert ist, bedeutet nicht, dass die angekündigte Gefahr beendet ist.
Rechne mit eingeschränkter Sicht und Gegenverkehr. Bleibe auf dem für Deine Richtung zulässigen Teil der Fahrbahn. Nässe, Glätte, Ladung und Fahrzeugabmessungen können ein langsameres Tempo verlangen.
Welche Regel ordnet das Schild an?
Als Gefahrzeichen mahnt es zu erhöhter Aufmerksamkeit und einer der Gefahr angepassten Geschwindigkeit. Es nennt selbst keinen bestimmten Tempowert. Zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzungen, Überholverbote und Fahrbahnmarkierungen gelten daneben. Ein Überholvorgang ist nur bei ausreichender Übersicht und unter Einhaltung der allgemeinen Regeln zulässig.
Amtliche Quellen: Amtlicher Verkehrszeichenkatalog – Zeichen 105-20 und 105-10; StVO Anlage 1, Zeichen 105; § 40 StVO – Gefahrzeichen; § 5 StVO – Überholen. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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