Vorankündigung, rechtsweisend

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Richtung der Gefahrenstelle, rechtsweisend

Das Zusatzzeichen 1000-21 „Vorankündigung, rechtsweisend“ ergänzt ein Verkehrszeichen um eine vorangekündigte Richtung nach rechts. Der gebogene Pfeil wird im Zusammenhang mit dem zugehörigen Hauptzeichen gelesen.

Vorankündigung statt unmittelbarer Fahrbefehl

Das Zusatzzeichen ist kein selbständiges Gebot, sofort rechts abzubiegen. Es ist ebenso wenig eine allgemeine Aussage, dass irgendwo am rechten Fahrbahnrand ein Hindernis liegt. Entscheidend ist, auf welches Hauptzeichen und welchen bevorstehenden Verkehrsbezug die Vorankündigung verweist.

Hauptzeichen mitlesen

Zusatzzeichen stehen unmittelbar bei dem Verkehrszeichen, das sie ergänzen. Lies deshalb die gesamte Kombination und beachte mögliche weitere Angaben. Eine Richtungsergänzung ersetzt weder Vorfahrtzeichen noch eine konkrete Geschwindigkeits- oder Abbiegeanordnung.

Bereite erforderliche Fahrmanöver rechtzeitig vor, ohne andere zu gefährden. Die Bezeichnung dieses Zusatzzeichens im aktuellen Verkehrszeichenkatalog lautet „Vorankündigung, rechtsweisend“.

Amtliche Quellen: § 39 Absatz 3 StVO – Zusatzzeichen; Verkehrszeichenkatalog, Neufassung 2025. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index