Leitbord mit Leitbake

Das Leitbord mit Leitbake (Zeichen 629) ist eine Verkehrseinrichtung zur vorübergehenden Führung und Abgrenzung des Verkehrs. Das Leitbord verläuft bodennah entlang der Begrenzung; die Leitbake macht die Führung zusätzlich sichtbar.
Kein aufgestelltes Wegweiserschild
Ein Leitbord ist nicht einfach eine senkrecht aufgestellte Tafel mit Richtungspfeilen. Nach § 43 StVO haben Leitborde die Funktion einer vorübergehend gültigen Markierung und sind gelb. Die dazugehörige Bake gehört zur rot-weißen Absicherung.
Abgesperrte Fläche beachten
Die mit diesen Einrichtungen gekennzeichnete Straßenfläche darf nach Anlage 4 nicht befahren werden. Folge dem eingerichteten Fahrweg und überfahre die Begrenzung nicht, um an anderen Fahrzeugen vorbeizukommen.
Gerade in engen Baustellenbereichen musst Du ausreichenden Abstand zur Einrichtung, zur Nachbarspur und zu möglichen Hindernissen halten. Weitere Zeichen und Markierungen bleiben maßgeblich. Der sichtbare Verlauf ist eine Führungshilfe, aber keine Garantie, dass jedes Fahrzeug unabhängig von Breite und Ladung die Passage benutzen darf.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 4 – Verkehrseinrichtungen; § 43 StVO – Verkehrseinrichtungen; Verkehrszeichenkatalog, Neufassung 2025. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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