Leitmal

Diese Begriffserklärung teilen
« Zurück zum Glossar Index

Das Leitmal (Zeichen 627) kennzeichnet in der Regel Gegenstände, die den Verkehrsraum einschränken. Dazu können Teile von Bauwerken, Bauteile oder Gerüste gehören.

Anbringung am Hindernis

Nach Anlage 4 richtet sich die Ausführung danach, ob das Leitmal senkrecht, waagerecht oder gewölbt angebracht ist. Es verdeutlicht die Begrenzung eines Gegenstands und ist nicht bloß eine frei stehende Wegweisung zu einer anderen Route.

Höhe und Breite zusätzlich beachten

Ein Leitmal ersetzt keine gegebenenfalls vorhandene Höhen- oder Breitenbeschränkung. Gerade mit einem Transporter oder einem Fahrzeug mit Ladung musst Du prüfen, ob die tatsächlichen Abmessungen zur verfügbaren Durchfahrt passen.

Fahre aufmerksam und mit ausreichendem Abstand am gekennzeichneten Gegenstand vorbei. Verlasse Dich nicht allein darauf, dass ein anderer Pkw die Stelle passieren konnte. Tempo, Fahrbahnführung, Verkehrszeichen und die konkrete Lage des Hindernisses bleiben für Deine Fahrt entscheidend.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 4 – Verkehrseinrichtungen; § 43 StVO – Verkehrseinrichtungen; Verkehrszeichenkatalog, Neufassung 2025. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index