Fahrbare Absperrtafel
Die fahrbare Absperrtafel (Zeichen 615) ist eine mobile Verkehrseinrichtung, mit der eine Straßenfläche gesperrt und der Verkehr daran vorbeigeführt wird. Die Bezeichnung meint die Absperrtafel selbst und kein zusätzliches Hinweisschild.
Verbindliche Absperrung
Nach Anlage 4 und § 43 StVO darf die so gekennzeichnete Fläche nicht befahren werden. Eine fahrbare Tafel ist nicht deshalb unverbindlich, weil sie versetzt oder auf einem Anhänger transportiert werden kann.
Verkehrsführung beachten
Nähere Dich aufmerksam und passe die Geschwindigkeit rechtzeitig an. Beachte weitere Verkehrszeichen, Markierungen und gegebenenfalls Warnleuchten. Wechsle einen Fahrstreifen nur so, dass andere nicht gefährdet werden; bei einem tatsächlich endenden Streifen können die Regeln des Reißverschlussverfahrens maßgeblich sein.
Zeichen 615 ist von der fahrbaren Absperrtafel mit Blinkpfeil nach Zeichen 616 zu unterscheiden. Welche Fahrgasse offen bleibt, ergibt sich aus der konkreten Absicherung vor Ort. Fahre nicht hinter die Tafel in den gesperrten Bereich.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 4 – Verkehrseinrichtungen; § 43 StVO – Verkehrseinrichtungen; Verkehrszeichenkatalog, Neufassung 2025. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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