Leitkegel

Der Leitkegel (Zeichen 610) ist eine mobile Verkehrseinrichtung zur Kennzeichnung und Absperrung vorübergehend nicht befahrbarer Straßenflächen. Gemeint ist der Kegel selbst, nicht ein separates Schild, das seinen Einsatz ankündigt.
Welche Wirkung haben die Kegel?
Leitkegel gehören zu den Einrichtungen nach Anlage 4 der StVO. Die so gekennzeichneten Straßenflächen dürfen nicht befahren werden; der Verkehr wird daran vorbeigeführt. Sie sind daher mehr als eine unverbindliche optische Empfehlung.
Vorbeifahren mit Abstand
Folge der eingerichteten Fahrgasse und halte ausreichenden Abstand zur Absperrung. Beachte mögliche Engstellen, Personen im Arbeitsbereich und weitere Zeichen. Du darfst die Kegel nicht überfahren oder eigenmächtig verschieben, um eine gesperrte Spur zu benutzen.
Der Verkehrszeichenkatalog sieht verschiedene Größen vor. Die tatsächliche Aufstellung und die übrige Verkehrsregelung sind für Deine Fahrt entscheidend. Ein privat irgendwo aufgestellter Gegenstand ersetzt nicht automatisch jede erforderliche behördliche Verkehrsregelung.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 4 – Verkehrseinrichtungen; § 43 StVO – Verkehrseinrichtungen; Verkehrszeichenkatalog, Neufassung 2025. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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