Bedarfsumleitung
Die Bedarfsumleitung (Zeichen 460) kennzeichnet eine alternative Route im nachgeordneten Straßennetz zwischen Autobahnanschlussstellen. Die blauen Schilder tragen ein weißes U, eine Nummer und eine Richtungsangabe.
Eine vorbereitete Ausweichroute
Die Beschilderung kann dauerhaft vorhanden sein, auch wenn auf der Autobahn gerade keine Störung besteht. Sie bedeutet nicht, dass eine Straße erst durch das Aufstellen oder „Aktivieren“ des Schildes freigegeben wird. Bei Bedarf kann der Autobahnverkehr über diese vorbereitete Verbindung geführt werden.
Der richtigen Nummer folgen
Wenn Du die betreffende Bedarfsumleitung nutzt, achte auf ihre Nummer und die weiteren Richtungspfeile. So gelangst Du zur vorgesehenen Anschlussstelle zurück. Nicht jede blaue U-Nummer gehört automatisch zu Deiner Fahrtrichtung.
Die Umleitung hebt Verkehrsregeln im örtlichen Straßennetz nicht auf. Beachte insbesondere Geschwindigkeitsgrenzen, Vorfahrt und Fahrzeugbeschränkungen. Das bloße Vorhandensein der Schilder bedeutet nicht, dass Du die Autobahn verlassen musst.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 3 – Umleitungsbeschilderung; Verkehrszeichenkatalog, Neufassung 2025. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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