Vorwegweiser zur Autobahn
Der Vorwegweiser zur Autobahn (Zeichen 440) informiert vor einem Knotenpunkt über die Richtung zum Autobahnanschluss. Er hilft, die passende Zufahrt anhand der Zielangaben und der dargestellten Straßenführung rechtzeitig zu erkennen.
Vor der Zufahrt orientieren
Das Zeichen steht im Zusammenhang mit der Wegweisung außerhalb von Autobahnen. Es kündigt nicht als solches eine Abfahrt von einer bereits befahrenen Autobahn an. Dafür gibt es die entsprechenden Autobahnwegweiser.
Autobahnregeln beginnen gesondert
Ein Hinweis zur Autobahn ist nicht gleichbedeutend mit dem Autobahnbeginn. Dieser wird durch Zeichen 330.1 gekennzeichnet. Auch die Voraussetzungen für das Befahren nach § 18 StVO gelten unabhängig davon, welche Route ein Wegweiser zeigt.
Bereite Einordnen und Abbiegen rechtzeitig vor. Ampeln, Vorfahrtzeichen und Markierungen am Knotenpunkt sind weiterhin zu beachten. Der Wunsch, die Autobahn zu erreichen, rechtfertigt keinen kurzfristigen gefährlichen Fahrstreifenwechsel.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 3, Zeichen 440; § 18 StVO – Autobahnen. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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