Tabellenwegweiser

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Der Tabellenwegweiser (Zeichen 434) ordnet Zielangaben nach Fahrtrichtungen. Anders als ein einzelner Pfeilwegweiser kann er mehrere Ziele und Richtungen übersichtlich zusammenfassen.

Eine Tafel oder mehrere Teile

Nach Anlage 3 der StVO kann der Tabellenwegweiser auf einer Tafel zusammengefasst sein. Die Ziele einer Richtung können auch auf gesonderten Tafeln stehen. Der Verkehrszeichenkatalog unterscheidet kompakte, teilaufgelöste und aufgelöste Formen.

Ziele und Richtung zuordnen

Lies die für Dich relevante Zielgruppe zusammen mit dem dazugehörigen Richtungspfeil. Entfernungen können die Orientierung ergänzen, sind aber nicht die Voraussetzung dafür, dass es sich um einen Tabellenwegweiser handelt.

Die Wegweisung führt zu Zielen, verleiht jedoch keine Vorfahrt und setzt keine Verkehrsverbote außer Kraft. Wähle den Fahrstreifen rechtzeitig und beachte die örtliche Beschilderung. Falls Du eine Abzweigung verpasst, suche eine sichere nächste Möglichkeit statt abrupt die Spur zu wechseln.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 3 – Wegweisung; Verkehrszeichenkatalog, Neufassung 2025. Geprüft am 27. Oktober 2026.

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