Pfeilwegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung

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Der Pfeilwegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung (Zeichen 432) gehört zur Wegweisung außerhalb von Autobahnen. Er hilft beim Auffinden wichtiger örtlicher Ziele.

Welche Ziele werden genannt?

Die Verwaltungsvorschrift nennt beispielsweise Ortsteile, öffentliche Einrichtungen wie Flughafen, Bahnhof, Rathaus, Messe oder Stadion sowie Industrie- und Gewerbegebiete und Erholungs- oder Freizeiteinrichtungen. Für andere Ziele ist eine solche Wegweisung nur unter besonderen Voraussetzungen vorgesehen.

Orientierung statt Vorrang

Der Pfeil zeigt die Richtung zum genannten Ziel. Er macht die Route weder zu einer Vorfahrtstraße noch zu einer für jedes Fahrzeug geeigneten Zufahrt. Zusätzliche Verbote und Beschränkungen bleiben zu beachten.

Wenn Du etwa eine Lieferung zu einer Messe oder einem Gewerbegebiet planst, kläre den konkreten Zugang zusätzlich. Das Schild garantiert keine bestimmte Einfahrt, Lieferzone, Öffnungszeit oder Parkmöglichkeit am Ziel. Bereite Abbiegen und Einordnen anhand der örtlichen Verkehrsführung rechtzeitig vor.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 3, Zeichen 432; VwV-StVO zu Zeichen 432. Geprüft am 27. Oktober 2026.

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