Farbring an Laternen, die nicht die ganze Nacht brennen

Der Laternenring (Zeichen 394) kennzeichnet innerhalb geschlossener Ortschaften Straßenlaternen, die nicht die ganze Nacht leuchten. In dem roten Feld kann in weißer Schrift angegeben sein, wann die Laterne erlischt.
Warum ist das beim Parken wichtig?
Nach § 17 Absatz 4 StVO kann bei haltenden Fahrzeugen innerorts eine eigene Beleuchtung entbehrlich sein, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Erlischt die Laterne, darfst Du Dich nicht weiterhin allein auf diese Beleuchtung verlassen.
Innerorts kann bei den entsprechend erfassten Fahrzeugen die zur Fahrbahn gewandte Seite durch Parkleuchten oder eine andere zugelassene Kennzeichnung sichtbar gemacht werden. Für bestimmte schwere Fahrzeuge und Anhänger gelten zusätzliche Anforderungen. Beachte hierfür die genaue Regelung des § 17.
Hinweis richtig lesen
Der Ring nennt nicht automatisch alle Einschaltzeiten. Er macht vor allem darauf aufmerksam, dass nachts mit dem Erlöschen der Beleuchtung zu rechnen ist. Ein Halte- oder Parkverbot wird dadurch nicht ersetzt oder aufgehoben.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 3, Zeichen 394; § 17 Absatz 4 StVO – Beleuchtung haltender Fahrzeuge. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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