Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz

Das Zeichen 390 „Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz“ weist auf die entsprechende Mautpflicht hin. Ob ein Fahrzeug zahlen muss, ergibt sich aus dem Bundesfernstraßenmautgesetz und nicht allein aus dem Vorhandensein des Schildes.
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Grundsätzlich erfasst das Gesetz Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und deren technisch zulässige Gesamtmasse mehr als 3,5 Tonnen beträgt. Bei Fahrzeugkombinationen muss auch das Motorfahrzeug mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse aufweisen. Maßgeblich ist nicht einfach das momentane Gewicht der Ladung.
Das Gesetz enthält Ausnahmen. Kraftomnibusse sind ausdrücklich ausgenommen. Auch die Handwerkerausnahme kann unter ihren konkreten Voraussetzungen greifen. Eine allgemeine Autobahnmaut nur für ausländische Pkw gibt es dadurch nicht.
Vor der Fahrt prüfen und bezahlen
Die Maut kann über ein Fahrzeuggerät oder die angebotenen Einbuchungsverfahren abgewickelt werden. Eine On-Board-Unit ist nicht die einzige Möglichkeit. Prüfe Fahrzeugdaten, Strecke und Ausnahmen vor einer mautpflichtigen Fahrt.
Amtliche Quellen: § 1 Bundesfernstraßenmautgesetz; BMV – Lkw-Maut; Verkehrszeichenkatalog, Neufassung 2025; Toll Collect – Einbuchungsmöglichkeiten. Geprüft am 27. Oktober 2026.
Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index