Touristische Unterrichtungstafel
Die touristische Unterrichtungstafel (Zeichen 386.3) steht an der Autobahn und informiert über touristisch bedeutsame Ziele. Sie kann auf Sehenswürdigkeiten oder charakteristische Landschaften und Regionen aufmerksam machen.
Unterrichtung statt vollständiger Reiseführer
Die Tafel soll ein Ziel bekannt machen. Sie ist keine verlässliche Quelle für aktuelle Eintrittspreise, Veranstaltungen oder Öffnungszeiten. Solche Einzelheiten solltest Du bei Interesse am Ziel gesondert prüfen.
Kein automatischer Abfahrthinweis
Die Verwaltungsvorschrift stellt klar, dass das Zeichen keine Folgewegweisung auslöst. Aus einer touristischen Unterrichtungstafel allein kannst Du deshalb nicht ableiten, dass die unmittelbar nächste Ausfahrt zum Ziel führt oder anschließend eine lückenlose Beschilderung vorhanden ist.
Plane einen Besuch anhand einer geeigneten Route und nutze nur die dafür vorgesehenen Ausfahrten. Die Tafel ändert keine Fahrstreifen-, Geschwindigkeits- oder Halteregeln. Die beiden touristischen Zeichen 386.1 und 386.2 haben dagegen ihren Einsatz außerhalb von Autobahnen.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 3, Zeichen 386.3; VwV-StVO – Touristische Unterrichtungstafeln. Geprüft am 27. Oktober 2026.
Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index