Touristischer Hinweis
Das Zeichen 386.1 „Touristischer Hinweis“ macht auf ein touristisch bedeutsames Ziel aufmerksam. Dazu können beispielsweise kulturelle Sehenswürdigkeiten oder landschaftlich interessante Ziele gehören.
Hinweis und mögliche Wegweisung
Die touristischen Zeichen 386.1 und 386.2 stehen nach Anlage 3 der StVO außerhalb von Autobahnen. Sie können auch als Wegweiser ausgeführt sein. Ein touristischer Hinweis ist von der touristischen Unterrichtungstafel 386.3 zu unterscheiden, die an der Autobahn steht.
Was bedeutet das für Deine Fahrt?
Wenn Du das Ziel besuchen möchtest, beachte die dazugehörige Wegweisung und plane ein sicheres Abbiegen rechtzeitig. Der Hinweis schafft weder Vorfahrt noch eine Sondererlaubnis zum Halten oder Parken.
Öffnungszeiten, Eintrittspreise, Führungen und Zugangsbedingungen sind aus der touristischen Beschilderung nicht verlässlich abzulesen. Prüfe solche Angaben beim jeweiligen Ziel. Während der Fahrt bleibt die Aufmerksamkeit auf das Verkehrsgeschehen gerichtet.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 3, Zeichen 386.1 bis 386.3; VwV-StVO – Touristischer Hinweis. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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