Ortshinweistafel
Die Ortshinweistafel (Zeichen 385) nennt eine Ortschaft oder einen Ortsteil und dient der Orientierung. Sie ist nicht mit der gelben Ortstafel (Zeichen 310) gleichzusetzen, die den Beginn einer geschlossenen Ortschaft bestimmt.
Keine automatische Grenze für Tempo 50
Aus einer Ortshinweistafel allein folgt nicht, dass ab dort die Regeln innerhalb geschlossener Ortschaften gelten. Insbesondere ordnet das Zeichen nicht für sich genommen 50 km/h an. Maßgeblich sind die Ortstafel, gegebenenfalls andere Geschwindigkeitszeichen und die allgemeinen Vorschriften.
Auf die tatsächliche Situation achten
Auch wenn keine geschlossene Ortschaft beginnt, musst Du Dein Tempo an Sicht, Bebauung, Straßenverlauf und Verkehr anpassen. Eine abweichende ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit bleibt verbindlich.
Die Verwaltungsvorschrift sieht die Ortshinweistafel vor, wenn der Ortsname nicht bereits aus der Wegweisung ersichtlich ist. Ihre Hauptaufgabe ist damit die Benennung eines Ortes, nicht die Einführung eines eigenen Bündels von innerörtlichen Verkehrsregeln.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 3, Zeichen 385 und 310; § 3 StVO – Geschwindigkeit; VwV-StVO zu Zeichen 385. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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