Ladestation für Elektrofahrzeuge

Das Zeichen 365-65 „Ladestation für Elektrofahrzeuge“ weist auf eine Lademöglichkeit hin. Es dient der Orientierung und hilft Dir, einen Ladestopp in Deine Route einzuplanen.
Hinweis ist nicht gleich Parkplatzreservierung
Das Ladestationszeichen allein legt keine allgemeine Parkberechtigung oder ein Parkverbot für andere Fahrzeuge fest. Dafür sind die konkrete Beschilderung des Stellplatzes und die dort geltenden Regeln maßgeblich, beispielsweise ein Parkzeichen mit passenden Zusatzzeichen, einer Zeitbegrenzung oder einer Beschränkung auf den Ladevorgang.
Vor dem Laden prüfen
Das Sinnbild garantiert weder einen freien Ladepunkt noch einen bestimmten Stecker, eine bestimmte Ladeleistung oder kostenlose Nutzung. Prüfe die technischen Angaben und die Zahlungs- und Nutzungsbedingungen des Betreibers. Auch die aktuelle Betriebsbereitschaft musst Du gesondert berücksichtigen.
Eine Übersicht gemeldeter öffentlich zugänglicher Ladepunkte bietet die Bundesnetzagentur. Beachte dennoch stets die Angaben an der tatsächlich angefahrenen Station.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 3 – Hinweise; Amtlicher Verkehrszeichenkatalog – Hinweiszeichen; Bundesnetzagentur – Öffentliche Ladeinfrastruktur. Geprüft am 27. Oktober 2026.
Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index