Fußgängerunterführung

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Fußgängerunterführung

Das Zeichen 365-63 „Fußgängerunterführung“ weist auf eine Möglichkeit hin, eine Straße oder eine andere Verkehrsverbindung unterhalb der Fahrbahn zu queren. Es dient der Orientierung zum Zugang.

Welche Querung sollst Du benutzen?

Die Regeln für das Überschreiten einer Fahrbahn stehen in § 25 StVO. Wird eine Fahrbahn an einer Kreuzung oder Einmündung überschritten, sind dort vorhandene Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen. Absperrungen dürfen nicht einfach überschritten werden. Eine ausgeschilderte Unterführung bietet eine vom Fahrverkehr getrennte Verbindung. Welche Verbindung sinnvoll und zulässig ist, hängt von der konkreten örtlichen Situation ab.

Keine Garantie für Barrierefreiheit

Aus dem Zeichen allein ergibt sich nicht, ob es Treppen, Rampen oder einen funktionsfähigen Aufzug gibt. Personen mit Rollstuhl, Kinderwagen oder eingeschränkter Mobilität sollten ergänzende Hinweise zur zugänglichen Route beachten.

Für Kraftfahrende ist die Unterführung kein Anlass, unaufmerksam zu fahren oder Fußgänger generell auszuschließen. Gegenseitige Rücksichtnahme und die übrigen Verkehrsregeln bleiben erforderlich.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 3 – Hinweise; Amtlicher Verkehrszeichenkatalog – Hinweiszeichen; § 25 StVO – Fußgänger. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index