Autobahnkiosk

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Autobahnkiosk

Das Zeichen 365-57 „Autobahnkiosk“ weist auf eine kleine Verkaufseinrichtung für Reisende hin. Es ist ein Hinweis auf eine Versorgungsmöglichkeit und keine verbindliche Auflistung der dort angebotenen Waren.

Wo wird das Zeichen eingesetzt?

Auf Hotels, Gasthäuser und Kioske wird mit diesen Hinweiszeichen nach der StVO nur auf Autobahnen und nur bei Autobahnanlagen oder Autohöfen hingewiesen. Der Kiosk kann beispielsweise Getränke oder einen kleinen Imbiss anbieten; ein bestimmtes Sortiment folgt daraus jedoch nicht.

Eine kurze Pause einplanen

Richte Dich nach den Ziel-, Richtungs- oder Entfernungsangaben und der ausgeschilderten Zufahrt. Öffnungszeiten, Preise und die aktuelle Verfügbarkeit einzelner Produkte musst Du vor Ort oder beim Betreiber prüfen.

Das Zeichen reserviert keinen Parkplatz und erlaubt kein Halten an einer beliebigen Stelle. Nutze die dafür vorgesehenen Verkehrs- und Parkflächen und beachte die örtlichen Regeln der Rastanlage oder des Autohofs.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 3 – Hinweise; Amtlicher Verkehrszeichenkatalog – Hinweiszeichen. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index