Autobahngasthaus

Das Zeichen 365-56 „Autobahngasthaus“ weist auf eine gastronomische Einrichtung für Reisende hin. Es hilft Dir, einen Halt zum Essen oder Trinken entlang der Autobahn zu planen.
Hinweis auf eine Autobahnanlage oder einen Autohof
Nach Anlage 3 der StVO wird auf Hotels, Gasthäuser und Kioske durch diese Hinweiszeichen nur auf Autobahnen und nur bei Autobahnanlagen oder Autohöfen hingewiesen. Das Schild ist somit kein allgemeines Restaurantzeichen für jede beliebige Straße.
Was Du vor der Pause beachten solltest
Folge den Richtungs- und Entfernungsangaben zur ausgeschilderten Zufahrt. Öffnungszeiten, Speiseangebot, Preise und verfügbare Plätze ergeben sich nicht aus dem Sinnbild. Beachte die Angaben des jeweiligen Betriebs.
Plane das Abfahren frühzeitig und nutze dafür die vorgesehenen Fahrstreifen. Die Beschilderung ändert keine Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Halteverbote. Eine Pause beginnt an einem dafür geeigneten Platz und nicht auf der Fahrbahn oder dem Seitenstreifen.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 3 – Hinweise; Amtlicher Verkehrszeichenkatalog – Hinweiszeichen. Geprüft am 27. Oktober 2026.
Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index