Nothalte- und Pannenbucht

„Nothalte- und Pannenbucht“ (Zeichen 328) kennzeichnet einen Bereich, in dem Fahrzeugführende nur im Notfall oder bei einer Panne halten dürfen. Das blaue Richtzeichen macht die besondere Ausweichmöglichkeit erkennbar.
Wofür ist die Bucht bestimmt?
Sie ist für eine tatsächliche Notlage oder Panne vorgesehen. Eine kurze Erholungspause, ein Telefonat oder eine geplante Wartungsarbeit ist nicht allein deshalb zulässig, weil der Platz gerade frei ist. Das Zeichen ordnet keine gewöhnliche Parkerlaubnis an.
Wenn Du die Bucht wegen einer Panne oder eines Notfalls benutzen musst, achte beim Einfahren und späteren Wiedereinordnen weiterhin auf den Verkehr. Die räumliche Absetzung von der Fahrbahn ist keine Zusicherung, dass dort jede Tätigkeit ohne Gefahr möglich ist.
Besonderheit im Tunnel
Bei einem Notfall oder einer Panne im Tunnel sollen vorhandene Nothalte- und Pannenbuchten genutzt werden. Beachte zusätzlich die örtlichen Notfallhinweise und vorhandenen Sicherheitseinrichtungen. Die Erlaubnis zur Nothaltebucht hebt andere notwendige Sicherungs- und Rücksichtspflichten nicht auf.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 3, Zeichen 328 und 327. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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