Parkhaus, Parkgarage

„Parkhaus, Parkgarage“ (Zeichen 314-50) ist eine Variante des Parkzeichens und weist auf eine entsprechende Parkmöglichkeit hin. Der amtliche Verkehrszeichenkatalog ordnet sie der Zeichenfamilie 314 zu.
Vor der Einfahrt prüfen
Beachte die vor Ort angegebenen Durchfahrtshöhen, sonstigen Fahrzeugbeschränkungen und die tatsächlichen Abmessungen Deines Fahrzeugs einschließlich Aufbauten und Ladung. Besonders bei Transportern reicht die Erinnerung an die Höhe eines anderen Fahrzeugmodells nicht aus.
Auch Öffnungszeiten, zulässige Parkdauer und etwaige Gebühren ergeben sich aus der örtlichen Beschilderung und den geltenden Nutzungsbedingungen. Das Zeichen allein verspricht weder kostenloses Parken noch eine bestimmte Mindestaufenthaltsdauer.
Aufstellungsflächen und Berechtigungen
Nutze nur die dafür vorgesehenen Plätze und beachte Reservierungen oder besondere Anforderungen, etwa für bestimmte Fahrzeuge oder berechtigte Personen. Eine Parkhauskennzeichnung ist keine Zusicherung, dass alle Stellplätze überwacht, jederzeit zugänglich oder für Dein Fahrzeug geeignet sind.
Ist das Zeichen als Wegweisung angebracht, zeigt es die Parkmöglichkeit an; die konkreten Einfahrts- und Parkbedingungen musst Du an der Anlage prüfen.
Quellen: Amtlicher Verkehrszeichenkatalog – Zeichen 314-50; StVO Anlage 3, Zeichen 314. Geprüft am 27. Oktober 2026.
Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index