Bahnübergang mit dreistreifiger Bake

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Bahnübergang mit dreistreifiger Bake

„Bahnübergang mit dreistreifiger Bake“ (Zeichen 156) verbindet die Bahnübergangswarnung mit einer aufrechten weißen Bake mit drei roten Schrägstreifen. Die Streifen sind nicht schwarz-weiß und nicht als senkrechte Balken im Warndreieck angeordnet.

Wie weit ist der Übergang entfernt?

Die StVO ordnet diese Kennzeichnung etwa 240 Meter vor dem Bahnübergang ein. Erheblich abweichende Abstände können oberhalb der Schrägstreifen in schwarzen Ziffern angegeben sein. Lies deshalb vorhandene Entfernungsangaben mit.

Was musst Du beachten?

Bereite Dich auf den Bahnübergang und mögliche Wartepflichten vor. Ab Zeichen 156 bis einschließlich des Kreuzungsbereichs von Schiene und Straße dürfen Kraftfahrzeuge nicht überholt werden. Achte anschließend auf Andreaskreuz, Lichtzeichen und Schranken.

Die Bake sagt nicht, dass der Bahnübergang ohne technische Sicherung ist oder gerade frei befahren werden darf. Bei einem herannahenden Zug oder einem anderen Wartegrund nach § 19 StVO musst Du vor dem Übergang warten. Ein Rückstau darf nicht dazu führen, dass Du auf den Gleisen stehen bleibst.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 1, Zeichen 156; § 19 StVO – Bahnübergänge. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index