Bahnübergang

Diese Begriffserklärung teilen
« Zurück zum Glossar Index
Bahnübergang

„Bahnübergang“ (Zeichen 151) ist ein dreieckiges Gefahrzeichen mit rotem Rand und schwarzem Schienenfahrzeugsinnbild. Es warnt vor einem Bahnübergang. Aus dem Zeichen allein lässt sich nicht ableiten, dass der Übergang ohne Schranken oder Lichtzeichen gesichert ist.

Vorsichtig annähern

Beachte Andreaskreuz, Lichtzeichen, Schranken und weitere Anordnungen. An den in § 19 StVO bezeichneten Bahnübergängen ist nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranzufahren. Ab Zeichen 151 oder 156 bis einschließlich des Kreuzungsbereichs von Schiene und Straße dürfen Kraftfahrzeuge nicht überholt werden.

Wann musst Du warten?

Warte unter anderem bei einem herannahenden Schienenfahrzeug, gelben oder roten Lichtzeichen, rotem Blinklicht, sich senkenden oder geschlossenen Schranken, einem Haltgebot eines Bahnbediensteten oder einem hörbaren Signal des herannahenden Zuges. Fahrzeuge warten vor dem Andreaskreuz, zu Fuß Gehende in sicherer Entfernung vor dem Übergang.

Fahre außerdem nicht auf den Übergang, wenn Du ihn wegen Rückstaus nicht zügig und ohne Aufenthalt vollständig überqueren kannst. Offene Schranken allein sind keine Freigabe entgegen anderen Warnsignalen.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 1, Zeichen 151; § 19 StVO – Bahnübergänge. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index