Wildwechsel

„Wildwechsel“ (Zeichen 142) ist ein dreieckiges Gefahrzeichen mit rotem Rand und schwarzem Wildtiersinnbild. Es warnt davor, dass Wildtiere die Fahrbahn kreuzen können. Eine zusätzliche ausgeschriebene Beschriftung ist für die Bedeutung des Zeichens nicht erforderlich.
Aufmerksam und angepasst fahren
Beobachte Fahrbahn und Straßenränder und passe Deine Geschwindigkeit an die Sicht- und Verkehrsverhältnisse an. Du musst Dein Fahrzeug beherrschen und innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten können. Die Warnung ist nicht auf Dämmerung oder Nacht beschränkt.
Halte ausreichend Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen und rechne mit unerwarteten Bewegungen. Auch beim Reagieren auf ein Tier dürfen Gegenverkehr und andere Verkehrsteilnehmende nicht durch ein unkontrolliertes Ausweichmanöver gefährdet werden.
Gefahrstrecke und Tempolimit
Ein Zusatzzeichen kann die Länge des gefährdeten Abschnitts angeben. Das Warnzeichen selbst legt keinen festen Tempowert fest; eine zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkung bleibt verbindlich. Umgekehrt bedeutet das Ende einer beschilderten Strecke keine Zusicherung, dass andernorts kein Wild auf die Straße gelangen kann.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 1, Zeichen 142; § 3 StVO – Geschwindigkeit; § 40 StVO – Gefahrzeichen. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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