Lichtzeichenanlage

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Lichtzeichenanlage

„Lichtzeichenanlage“ (Zeichen 131) ist ein dreieckiges Gefahrzeichen mit rotem Rand und einem Ampelsinnbild. Es warnt vor einer vorausliegenden Lichtzeichenanlage. Die Warnung ist von den verbindlichen Lichtzeichen der eigentlichen Ampel zu unterscheiden.

Auf Signale und Rückstau vorbereiten

Passe Deine Geschwindigkeit so an, dass Du rechtzeitig auf die Anlage und vorausfahrende Fahrzeuge reagieren kannst. Beachte, welche Signale für Deinen Fahrstreifen oder Deine Verkehrsart gelten.

Was bedeuten die üblichen Farben?

Grün gibt den Verkehr frei. Gelb ordnet grundsätzlich an, vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen zu warten; es ist nicht bloß eine unverbindliche Aufforderung, sich auf Rot vorzubereiten. Rot bedeutet Halt vor der Kreuzung. Besondere Pfeile oder andere Signalformen können die jeweilige Richtung oder Verkehrsart regeln.

Auch bei Grün darfst Du nicht in die Kreuzung einfahren, wenn Du dort wegen Rückstaus warten müsstest. Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor. Weitere Pflichten, etwa beim Abbiegen, bleiben zu beachten.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 1, Zeichen 131; § 37 StVO – Lichtzeichen; § 11 StVO – Rückstau. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index