Schleuder- oder Rutschgefahr

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Schleuder- oder Rutschgefahr

„Schleuder- oder Rutschgefahr“ (Zeichen 114) warnt vor einer entsprechenden Gefahr bei Nässe oder Schmutz. Das dreieckige Gefahrzeichen zeigt ein Fahrzeug mit Schleuderspuren, nicht lediglich einen einzelnen Reifen.

Was folgt aus der Warnung?

Verringere die Geschwindigkeit entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen und halte ausreichend Abstand. Entscheidend ist, dass Du das Fahrzeug kontrollieren und innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten kannst. Eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit muss bei ungünstigen Bedingungen nicht ausgeschöpft werden.

Achte besonders auf den Fahrbahnzustand und mögliche Veränderungen im weiteren Verlauf. Die Warnung selbst enthält keine feste Geschwindigkeitsangabe. Zusatzzeichen können den betroffenen Abschnitt oder die Gefahr näher erläutern.

Ähnliche Zeichen richtig zuordnen

Schnee- oder Eisglätte wird mit Zeichen 101-51 angekündigt, Splitt oder Schotter mit 101-52. Die jeweilige Warnung ist anhand des tatsächlichen Sinnbilds zu unterscheiden. Unterschiedliche Ursachen einer glatten Fahrbahn müssen bei der Fahrweise berücksichtigt werden.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 1, Zeichen 114; Amtlicher Verkehrszeichenkatalog – Zeichen 101-51 und 101-52; § 3 StVO – Geschwindigkeit. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index