Ufer

„Ufer“ (Zeichen 101-53) warnt vor einer Gefahr durch ein nahe gelegenes Ufer. Das dreieckige Gefahrzeichen steht mit der Spitze nach oben und zeigt ein Fahrzeug am Wasser. Zeichen 117 ist dagegen die Warnung vor Seitenwind.
Was musst Du beachten?
Beobachte Fahrbahnverlauf, Begrenzungen und verfügbare Breite besonders aufmerksam. Passe die Geschwindigkeit so an, dass Du nicht von der vorgesehenen Verkehrsfläche abkommst und auf Hindernisse im sichtbaren Bereich reagieren kannst.
Halte Dich an die Fahrbahn und die örtlichen Absperrungen. Das Schild ist keine Zusicherung, dass eine Randfläche ausreichend tragfähig oder ein Uferbereich zum Halten geeignet ist. Dunkelheit, schlechte Sicht oder Glätte können zusätzliche Vorsicht verlangen.
Weitere Anordnungen
Eine Uferwarnung hebt weder Sperrungen noch andere Verkehrsverbote auf. Bei einer veränderten Lage, etwa durch Überflutung, sind die tatsächlich angeordneten Beschränkungen maßgeblich. Zusatzzeichen können Entfernung oder Länge der Gefahrstrecke näher bezeichnen; das Warnzeichen selbst nennt keine feste Höchstgeschwindigkeit.
Amtliche Quellen: Amtlicher Verkehrszeichenkatalog – Zeichen 101-53; § 39 Absatz 8 StVO – Gefahrensinnbilder; § 40 StVO – Gefahrzeichen. Geprüft am 27. Oktober 2026.
Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index