Steinschlag

„Steinschlag“ warnt vor herabfallenden Steinen und vor Steinen oder Geröll auf der Fahrbahn. Das Gefahrzeichen ist ein rotes Dreieck mit der Spitze nach oben und einem schwarzen Steinschlagsinnbild. Die rechts aufgestellte Variante ist Zeichen 101-15, die links aufgestellte 101-25.
Fahrbahn und Umfeld beobachten
Passe die Geschwindigkeit an, sodass Du auf Hindernisse im sichtbaren Fahrbereich reagieren kannst. Beobachte nicht nur den Hang, sondern vor allem auch die Fahrbahn und den Verkehr. Ein unkontrolliertes Ausweichmanöver in den Gegenverkehr kann zusätzliche Gefahren schaffen.
Halte ausreichend Abstand und berücksichtige, dass vorausfahrende Fahrzeuge möglicherweise bremsen müssen. Das Zeichen garantiert weder, dass die Gefahr nur während eines bestimmten Wetters besteht, noch dass die Fahrbahn nach dem Passieren des Schildes frei ist.
Zusatzzeichen beachten
Eine Längenangabe kann zeigen, über welchen Abschnitt mit der Gefahr zu rechnen ist. Eine gesonderte Geschwindigkeitsbeschränkung bleibt unabhängig von der bloßen Warnung verbindlich. Das Gefahrzeichen selbst nennt keinen festen Tempowert.
Amtliche Quellen: Amtlicher Verkehrszeichenkatalog – Steinschlag; § 39 Absatz 8 StVO – Gefahrensinnbilder; § 40 StVO – Gefahrzeichen; § 3 StVO – Geschwindigkeit. Geprüft am 27. Oktober 2026.
Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index