Flugbetrieb

Das Gefahrzeichen „Flugbetrieb“ warnt vor einer besonderen Gefahr im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen. Im amtlichen Verkehrszeichenkatalog trägt die rechts aufgestellte Variante die Nummer 101-10, die links aufgestellte Variante 101-20. Das dreieckige Schild zeigt ein Flugzeugsinnbild.
Worauf solltest Du achten?
Rechne insbesondere in der Nähe von Flugplätzen mit niedrig fliegenden Luftfahrzeugen und möglichen Ablenkungen. Beobachte weiterhin den Straßenverkehr, den Fahrbahnverlauf und vorausfahrende Fahrzeuge. Ein Flugzeug zu beobachten oder zu fotografieren darf Deine Aufmerksamkeit nicht von der Fahraufgabe abziehen.
Passe die Geschwindigkeit an die tatsächlichen Verhältnisse an und halte ausreichend Abstand. Das Gefahrzeichen selbst ordnet keine bestimmte Geschwindigkeit und keine Änderung der Vorfahrt an.
Zusätzliche Angaben
Entfernungs- oder Längenangaben können den betroffenen Abschnitt näher bestimmen. Weitere Verkehrszeichen und örtliche Anordnungen gelten zusätzlich. Die Nummer 102 bezeichnet dagegen die Warnung vor einer Kreuzung oder Einmündung und ist nicht die Grundnummer dieses Flugzeichens.
Amtliche Quellen: Amtlicher Verkehrszeichenkatalog – Flugbetrieb; § 39 Absatz 8 StVO – besondere Gefahrensinnbilder; § 40 StVO – Gefahrzeichen. Geprüft am 27. Oktober 2026.
Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index