Vorankündigungspfeil für Fahrstreifenbegrenzung oder Ende eines Fahrstreifens

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Der Vorankündigungspfeil (Zeichen 297.1) ist eine Fahrbahnmarkierung. Er kündigt eine Fahrstreifenbegrenzung an oder zeigt das Ende eines Fahrstreifens an. Seine konkrete Ausführung kann von der in der StVO abgebildeten Form abweichen.

Was bedeutet die Vorankündigung?

Beobachte frühzeitig den weiteren Verlauf der Markierung und die Verkehrsführung. Der Pfeil soll Dich auf die kommende Veränderung vorbereiten. Er ersetzt weder die Regeln für einen sicheren Fahrstreifenwechsel noch zusätzliche Anordnungen.

Wann ist einzuordnen?

Endet auf einer Straße mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung ein Fahrstreifen oder kann er nicht durchgehend befahren werden, gilt unter den Voraussetzungen des § 7 Absatz 4 StVO das Reißverschlussverfahren. Dabei wird der Übergang unmittelbar vor Beginn der Verengung abwechselnd ermöglicht. Eine pauschale Anweisung, wegen des Vorankündigungspfeils möglichst weit davor die Spur zu verlassen, wäre daher unzutreffend.

Jeder Fahrstreifenwechsel muss rechtzeitig angekündigt werden und eine Gefährdung anderer ausschließen. Achte auf ausreichende Lücken und die tatsächlich vor Ort angeordnete Verkehrsführung.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 297.1; § 7 Absatz 4 und 5 StVO – Reißverschluss und Fahrstreifenwechsel. Geprüft am 27. Oktober 2026.

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