Eingeschränktes Haltverbot

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Eingeschränktes Haltverbot

„Eingeschränktes Haltverbot“ (Zeichen 286) bedeutet: Auf der Fahrbahn darfst Du grundsätzlich nicht länger als drei Minuten halten. Ausgenommen sind das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden. Das runde Zeichen hat einen blauen Grund, roten Rand und einen roten Schrägstrich.

Was ist noch erlaubt?

Kurzes Halten bis zu drei Minuten ist möglich, soweit Du dabei nicht parkst oder andere Vorschriften verletzt. Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, parkt nach § 12 StVO. Für das ausdrücklich ausgenommene Ein- und Aussteigen sowie Laden gelten die besonderen Regeln des Zeichens; bloßes Warten auf eine spätere Gelegenheit ist nicht automatisch ein Ladegeschäft.

Seite, Pfeile und Zeiten

Das Verbot gilt grundsätzlich auf der beschilderten Straßenseite bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf derselben Seite oder bis zu einer anderen Regelung für den ruhenden Verkehr. Pfeile können Anfang und Ende anzeigen.

Ein Zusatzzeichen mit Uhrzeiten beschränkt regelmäßig die Geltung des Verbots auf diese Zeiten. Außerhalb davon gelten die sonstigen Regeln; die Zeiten dürfen nicht pauschal als einzige erlaubte Haltezeiten missverstanden werden. Weitere Ausnahmen und Seitenstreifenregelungen sind gesondert zu lesen.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 286; § 12 StVO – Halten und Parken. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index