Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art

„Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art“ (Zeichen 280) beendet das zuvor durch Zeichen 276 angeordnete Überholverbot. Das runde Endezeichen zeigt die Fahrzeugsinnbilder mit diagonaler Aufhebung.
Was endet genau?
Zeichen 276 verbietet Kraftfahrzeugen das Überholen mehrspuriger Kraftfahrzeuge und von Krafträdern mit Beiwagen. Dieses streckenbezogene Verbot gilt nach Zeichen 280 nicht weiter. Das Endezeichen ist keine allgemeine Aufforderung, nun zu überholen.
Wann ist Überholen weiterhin unzulässig?
Du brauchst ausreichende Übersicht und musst eine Behinderung des Gegenverkehrs während des ganzen Vorgangs ausschließen können. Das überholende Fahrzeug muss wesentlich schneller sein. Bei unklarer Verkehrslage, fehlendem Sicherheitsabstand oder entgegenstehenden Markierungen und anderen Verboten darfst Du nicht überholen.
Eine unabhängig angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung endet durch Zeichen 280 nicht. Die erlaubte Geschwindigkeit darf auch beim Überholen nicht überschritten werden. Zeichen 282 hat einen umfassenderen Regelungsgehalt: Es beendet sämtliche streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote. Allgemeine Verkehrsregeln gelten nach beiden Zeichen weiter.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 276, 280 und 282; § 5 StVO – Überholen. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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