Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

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Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

„Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ (Zeichen 278) hebt die zuvor angeordnete streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf. Die aufgehobene Geschwindigkeitsangabe ist auf dem runden Endezeichen diagonal durchgestrichen. Das Zeichen ist von Zeichen 282 zu unterscheiden, das sämtliche streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote beendet.

Was gilt nach dem Zeichen?

Du musst die allgemeinen und fahrzeugbezogenen Geschwindigkeitsgrenzen sowie weitere Anordnungen beachten. Innerorts gilt für Kraftfahrzeuge grundsätzlich 50 km/h, soweit nichts anderes bestimmt ist. Außerorts hängt die zulässige Geschwindigkeit unter anderem von Fahrzeugart, Anhänger und Straßenausbau ab. Es gibt deshalb keine allgemeine Freigabe für beliebiges Tempo.

Keine Aufhebung aller Regeln

Ein separat bestehendes Überholverbot wird durch Zeichen 278 allein nicht beendet. Auch die Pflicht, das Tempo an Sicht, Wetter, Verkehr und Fahrzeug anzupassen, gilt weiter.

Das Ende einer Tempo-30-Zone wird mit Zeichen 274.2 angezeigt. Zonenende und Ende einer einzelnen streckenbezogenen Beschränkung dürfen nicht gleichgesetzt werden. Ist Zeichen 278 in einer Fahrstreifentafel angeordnet, kann es nur für den bezeichneten Fahrstreifen gelten.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 278, 282 und 274.2; § 3 StVO – Geschwindigkeit. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index