Beginn einer Tempo-30-Zone

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Tempo-30-Zone

„Beginn einer Tempo-30-Zone“ (Zeichen 274.1) ordnet für den gekennzeichneten Bereich eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h an. Die Zonentafel zeigt die Geschwindigkeitsangabe und den Zusatz „ZONE“.

Die Begrenzung gilt im gesamten Bereich

Die Anordnung betrifft nicht nur die Straße unmittelbar hinter dem Schild. Sie gilt innerhalb der Zone weiter und muss nicht nach jeder Kreuzung erneut als einzelnes Tempo-30-Zeichen wiederholt werden. Das Ende wird durch Zeichen 274.2 gekennzeichnet.

30 km/h ist eine Obergrenze. Bei unübersichtlichen Stellen, spielenden Kindern, engem Begegnungsverkehr oder anderen besonderen Umständen musst Du gegebenenfalls deutlich langsamer fahren.

Vorfahrt und Parken bleiben eigene Regeln

Die Geschwindigkeitszone allein bestimmt nicht die Vorfahrt an jeder einzelnen Kreuzung. Beachte die tatsächlich geltenden Vorfahrtsregeln und vorhandene Beschilderung. Auch Parkverbote oder andere Anordnungen werden durch die Tempo-30-Zone nicht ersetzt.

Eine Tempo-30-Zone ist außerdem kein verkehrsberuhigter Bereich mit Zeichen 325.1. Für diesen gelten andere besondere Regeln, unter anderem Schrittgeschwindigkeit. Die beiden Bereiche dürfen nicht gleichgesetzt werden.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 274.1 und 274.2; § 3 StVO – angepasste Geschwindigkeit; StVO Anlage 3, Zeichen 325.1 und 325.2. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index