Wenden verboten

„Verbot des Wendens“ (Zeichen 272) verbietet Fahrzeugführenden, an der bezeichneten Stelle zu wenden. Wenden bedeutet, die Fahrtrichtung auf derselben Straße umzukehren. Das runde Verbotszeichen zeigt einen durchgestrichenen Wendepfeil.
Was ist verboten?
Du darfst das Fahrzeug dort nicht in die Gegenrichtung drehen. Der Wunsch, eine verpasste Abzweigung zu korrigieren, eine vermeintlich freie Fahrbahn oder ein Navigationshinweis begründet keine Ausnahme. Suche eine Stelle, an der das Manöver rechtlich zulässig und sicher möglich ist.
Wenden und Abbiegen unterscheiden
Das Zeichen regelt das Wenden. Welche Abbiegerichtungen an einer Kreuzung zulässig sind, kann zusätzlich durch Richtungsschilder, Fahrbahnmarkierungen oder andere Regeln bestimmt sein. Ein Wendemanöver darf nicht mit einer vorgeschriebenen Fahrtrichtung in Konflikt geraten.
Auch ohne dieses Zeichen ist Wenden nicht überall erlaubt. Wenn Du an einer zulässigen Stelle wendest, musst Du nach § 9 Absatz 5 StVO eine Gefährdung anderer ausschließen und Dich erforderlichenfalls einweisen lassen. Ein fehlendes Wendverbot ist deshalb keine Freigabe für ein riskantes Manöver.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 272; § 9 Absatz 5 StVO – Wenden. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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