Verbot für Fahrzeuge über angegebener tatsächlicher Höhe

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Verbot für Fahrzeuge über angegebener tatsächlicher Höhe

„Tatsächliche Höhe“ (Zeichen 265) verbietet die Verkehrsteilnahme mit Fahrzeugen, deren Höhe einschließlich Ladung den angegebenen Meterwert überschreitet. Maßgeblich ist die gesamte tatsächliche Höhe über der Fahrbahn, also auch mit Aufbauten, Dachträgern oder nach oben ragender Ladung.

Vor der Fahrt prüfen

Verlasse Dich bei Transportern und Wohnmobilen nicht auf die Höhe eines ähnlichen Fahrzeugmodells. Aufbauten und Beladung können den benötigten Raum verändern. Ermittle die aktuelle Gesamthöhe und berücksichtige sie bei der Routenplanung.

Eine ausgeschilderte Höhenbeschränkung darf nicht überschritten werden. Die Einschätzung, dass unter einer Brücke vielleicht noch etwas Platz sei, ersetzt keine zulässige Durchfahrt. Plane bei einem zu hohen Fahrzeug eine geeignete Alternativroute.

Geltungsbereich

Ist das Zeichen in eine Fahrstreifentafel integriert, kann die Grenze nur für den bezeichneten Fahrstreifen gelten. Andere Beschränkungen, etwa nach Breite, Länge oder Masse, bleiben zusätzlich zu beachten. Eine eingehaltene Höhe allein garantiert daher noch nicht, dass eine Strecke mit Deinem Fahrzeug benutzt werden darf.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 265. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index