Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge

„Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge“ ist Zeichen 251, nicht Zeichen 252. Das runde Vorschriftzeichen hat einen roten Rand, weißen Grund und ein schwarzes Pkw-Sinnbild. Es verbietet die Benutzung durch die im Namen bezeichneten Kraftfahrzeuge.
Welcher Verkehr ist betroffen?
Das Pkw-Sinnbild steht hier nicht nur für private Autos: Der Regelungsgehalt erfasst Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge. Die Zuordnung eines Fahrzeugs darf nicht allein anhand einer vereinfachten Regel „mehr als zwei Räder“ vorgenommen werden. Fahrräder und Fußgängerverkehr werden durch dieses Kraftwagenverbot allein nicht ausgeschlossen.
Ausnahmen und andere Zeichen
Zusatzzeichen können Ausnahmen anordnen, etwa für bestimmte Fahrzwecke oder elektrisch betriebene Fahrzeuge. Für Elektrokleinstfahrzeuge gilt § 12 eKFV: Bei Zeichen 251 dürfen sie nur fahren, wenn ein Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ dies erlaubt.
Zeichen 255 betrifft Krafträder einschließlich der dort genannten Fahrzeugarten. Zeichen 260 kombiniert das Verbot für Kraftwagen mit dem Kraftradverbot. Prüfe deshalb das konkrete Sinnbild und alle Zusatzzeichen, bevor Du eine Strecke benutzt.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 251, 255 und 260; § 12 eKFV – Verkehrsverbote. Geprüft am 27. Oktober 2026.
Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index