Ende einer Fußgängerzone

Diese Begriffserklärung teilen
« Zurück zum Glossar Index

„Ende einer Fußgängerzone“ (Zeichen 242.2) beendet die durch Zeichen 242.1 angeordnete Fußgängerzone. Das Endezeichen zeigt die entsprechende Zonenkennzeichnung mit diagonaler Aufhebung. Es hebt die besondere Zonenregelung auf, aber nicht sämtliche anderen Verkehrsregeln oder unabhängig angeordnete Verbote.

Was gilt an der Ausfahrt?

Fährst Du aus einer Fußgängerzone auf die Straße, musst Du nach § 10 StVO eine Gefährdung anderer ausschließen. Wenn erforderlich, musst Du warten oder Dich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; bei Fahrzeugen mit Fahrtrichtungsanzeigern sind diese zu benutzen.

Du erhältst durch das Endezeichen keine automatische Vorfahrt. Gerade beim Übergang in eine befahrene Straße musst Du mit querenden Fahrzeugen, Fahrrädern und zu Fuß Gehenden rechnen.

Regeln im anschließenden Bereich

Nach dem Ende der Zone gelten die dort vorhandene Beschilderung und die allgemeinen Vorschriften, beispielsweise zu zulässiger Geschwindigkeit, Fahrtrichtung und Parken. Ein separat angeordnetes Verbot kann weiterhin gelten. Für zu Fuß Gehende bedeutet das Zonenende ebenfalls, die anschließende Verkehrssituation und gegebenenfalls vorhandene Gehwege zu beachten.

Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 242.2; § 10 StVO – Einfahren. Geprüft am 27. Oktober 2026.

Wir sind darum bemüht die angebotenen Informationen aktuell zu halten und diese in knapper und verständlicher Form darzustellen. Fehler und Irrtümer bleiben aber menschlich und darum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zu einem Begriff, bitten wir darum dies per E-Mail mit uns zu diskutieren. Bitte nutze hierfür unsere E-Mail: info@jupiterexpress.de« Zurück zum Glossar Index