Taxenstand

Ein Taxenstand (Zeichen 229) ist ein für die Fahrgastbeförderung durch Taxen reservierter Bereich. Das Vorschriftzeichen verbietet dort das Halten. Ausgenommen sind Taxen, die für die Fahrgastbeförderung bereitgehalten werden.
Wer darf dort halten?
Mit einem privaten Pkw, Lieferwagen oder Mietwagen darfst Du den Taxenstand nicht zum Warten, Be- und Entladen oder Ein- und Aussteigen benutzen. Auch ein kurzer Aufenthalt ist durch das Haltverbot erfasst. Die Ausnahme betrifft die zum vorgesehenen Zweck bereitgehaltenen Taxen; eine beliebige Nutzung allein wegen einer Taxizulassung folgt daraus nicht.
Wie weit reicht der Bereich?
Die Länge kann durch die Zahl der vorgesehenen Taxen, durch Anfangs- und Endzeichen mit waagerechten Pfeilen oder durch eine Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote gekennzeichnet sein. Achte deshalb auf die gesamte Beschilderung und die Markierung vor Ort.
Ein Taxenstand ist keine gewöhnliche Parkfläche mit einem beliebigen „TAXI“-Hinweis. Für die deutsche Verkehrsregelung ist das amtliche Zeichen 229 maßgeblich. Zusätzliche örtliche Vorgaben für die Bereithaltung von Taxen können daneben bestehen.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 229. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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