Seitenstreifen räumen

„Seitenstreifen räumen“ (Zeichen 223.3) ordnet an, den als Fahrstreifen genutzten Seitenstreifen zu verlassen. Das Vorschriftzeichen gehört zur Beschilderung der zeitweisen Seitenstreifenfreigabe. Es ist keine bloße weiße Texttafel mit der Aufschrift „Seitenstreifen räumen“.
Was musst Du tun?
Bereite den Wechsel auf einen verbleibenden Fahrstreifen rechtzeitig vor. Beobachte den Verkehr, blinke und wechsle erst, wenn Du eine Gefährdung anderer ausschließen kannst. Die Räumungsanordnung berechtigt Dich nicht, Dich unvermittelt in eine zu kleine Lücke zu drängen.
Eine solche Anordnung kann zur Beendigung einer zeitweisen Freigabe eingesetzt werden. Ihre Bedeutung ist nicht auf einen bestimmten Notfall oder auf eine Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen beschränkt. Entscheidend ist die angezeigte Verkehrsregelung vor Ort.
Die drei zusammengehörigen Zeichen
Zeichen 223.1 gibt den Seitenstreifen als Fahrstreifen frei. Zeichen 223.2 hebt die Freigabe auf. Zeichen 223.3 verlangt das Räumen. Beachte zusätzlich die angezeigten Geschwindigkeitsbegrenzungen und Fahrstreifenregelungen.
Amtliche Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 223.1 bis 223.3; § 7 StVO – Fahrstreifenwechsel. Geprüft am 27. Oktober 2026.
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